Unsere Grundsätze
Unser Handeln richtet sich ausschließlich nach dem Gemeindegesetz. Hier der Auszug aus dem Gemeindegesetz § 37 (Gelöbnis für Gemeindevertreter).
„Ich gelobe, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, meine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“
Wir handeln…
- Demokratisch
- Rechtsstaatlich
- Zum Gemeinwohl der Gemeinde
- Verantwortungsvoll
- Uneigennützig